ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 01.03.2025)
1 Allgemeines/Änderung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
1.1 Die conference-tv (nachfolgend „ctv”) erbringt für ihre gewerblichen Vertragspartner (nachfolgend „Kunden”) Dienstleistungen für die Öffentlichkeit zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen von ctv sowie zu den in ihren Preislisten genannten Tarifen und Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ctv der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die jeweils aktuellen Preis- und Produktlisten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch ctv, in der Form, wie sie auf den gängigen Informationsseiten (z.B. Webseite) erscheinen. Änderungen der AGB oder der Preislisten wird ctv dem Kunden grundsätzlich gesondert mitteilen. 1.3 Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist und die Änderungen zuungunsten des Kunden erfolgen, wird ctv dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer kann ctv ohne Mitteilungspflicht die Preise entsprechend anpassen.
1.4 Soweit der Kunde Netzdienstleistungen von ctv nutzt, weist ctv darauf hin, dass ctv in der Regel die Netzdienstleistungen bei einem Netzbetreiber seiner Wahl als Vorleistung einkauft.
2 Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
Das Vertragsverhältnis für eine Dienstleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und dessen schriftlicher Annahme durch ctv zustande. Der Kunde ist an die Erteilung des Kundenauftrags (Angebot) zwei Wochen gebunden. Das Angebot und der Vertrag bestehen jeweils nur unter der auflösenden Bedingung der technischen und tatsächlichen Realisierbarkeit gemäß Ziff. 17.1. Beauftragt der Kunde mehrere Standorte, kommt für jeden Standort ein eigener Vertrag zustande. Sollte sich herausstellen, dass ein Teil der Leistung aus tatsächlichen oder technischen Gründen von ctv nicht bereitgestellt werden kann, bestehen die übrigen Verträge unbeschadet fort.
3 Gegenstand der Dienstleistungen
3.1 Nach Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung durch ctv kann der Kunde die ctv Dienstleistungen nutzen. Ab dem Zeitpunkt der Nutzung fallen Bereitstellungsgebühren an.
3.2 Voraussetzungen für die Videokonferenz-Dienstleistung sind die notwendige Hardware sowie ein Internetanschluss, der von ctv in den Räumen des Kunden bereitgestellt wird. Im Falle von Problemen mit dem Internetanschluss, die ctv nicht zu vertreten hat und die auf den Internetanbieter (Netzbetreiber/Provider) zurückzuführen sind, ist ctv eine Nachbesserung (z.B. Wechsel des Anbieters) vorbehalten. Dies kann u.U. zu erhöhten Kosten führen, die eine Tarifanpassung erforderlich machen über die ctv den Kunden informieren wird. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht für den betroffenen Standort zu.
3.3 Das Anschließen der fertig konfigurierten Hardware an den Internetanschluss nimmt der Kunde selbst mit telefonischer Unterstützung durch ctv vor. Auf Wunsch wird dies auch von ctv gemäß der jeweils aktuellen Preisliste geleistet.
3.4 ctv bietet u.a. eine einmalige, einstündige, Produktschulung an. Auch wenn solche Leistungen als kostenfrei angeboten werden, fallen stets die vereinbarten Verbindungsentgelte an. ctv behält sich vor, bei einer längeren Anreise zu diesem Zweck (z.B. ins Ausland) oder bei einem längeren Aufenthalt am Standort des Kunden dem Kunden die Reise- bzw. Hotelkosten in Rechnung zu stellen.
3.5 ctv bietet u.a. mobile Softwareclients mit Endgeräten und ggf. Datenkarten an. Bei Beauftragung und Nutzung von Datenkarten über conference-tv gelten die Gebühren und AGB des jeweiligen Anbieters/Netzbetreibers. Die Nutzung von Datenkarten kann u.U. zu erhöhten Gebühren führen, die ctv an den Kunden entsprechend weiter berechnen wird.
4 Widerrufs- und Rückgaberecht
4.1 ctv gewährt ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Ausübung dieses Rechts hat innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware, bei Dienstleistungen nach Zustandekommen des Vertrags gegenüber ctv, zu erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der empfangenen Ware zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Rücksendeanschrift ist den Liefer- oder Vertragsunterlagen zu entnehmen.
4.2 Dieses Recht besteht nicht bei versiegelter Ware im Bereich von Software, wenn der Kunde die versiegelte Verpackung öffnet oder beschädigt (Entsiegelung). Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware können nur zusammen retourniert werden. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigung der Ware, beschädigte Verkaufsverpackung) behält ctv sich vor, Ersatz zu verlangen. Ersatzansprüche treffen den Kunden auch bei Verlust der Ware, sofern dies nicht auf dem Wege der Rücksendung geschieht. Ferner gilt dieses Recht nicht, wenn der Kunde die Dienstleistung mit dem ersten Verbindungsaufbau tatsächlich in Anspruch genommen hat.
4.3 Im Falle eines Widerrufs wird ctv eventuell bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf die Gefahr von ctv in der Originalverpackung zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. Die Rücksendung hat an die Adresse zu erfolgen: conference-tv, Hammer Straße 25 in 22041 Hamburg.
5 Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 ctv stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Tarifen (zuzüglich Umsatzsteuer) in Rechnung. Die Rechnungserstellung durch ctv erfolgt grundsätzlich monatlich. Die Rechnungserstellung für nutzungsabhängige Leistungen erfolgt monatlich, mit Ausnahme von solchen Leistungen, die jeweils aus technischen Gründen erst nach Erfassung in Rechnung gestellt werden.
5.2 Mit Zugang werden die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge sofort fällig. 5.3 Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde ctv die hierdurch anfallenden Kosten zu erstatten. Er hat jedoch mindestens das sich hierfür aus der Preisliste von ctv ergebende Entgelt zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Für Kreditkartenzahlungen gilt entsprechendes.
5.4 Bei Preisanpassungen, die der Vorlieferant von ctv im Bereich regulierter Entgelte (z.B. Interconnectpreise, TAL-Entgelte) an ctv durchreicht, um mehr als 5 % zuungunsten von ctv, bezogen auf den Stand bei Vertragsbeginn, hat ctv das Recht, die monatlichen fixen und variablen Entgelte sowie die Einmalentgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum oder nach Wirksamwerden der vertraglichen Änderung durch den Vorlieferanten entsprechend anzupassen.
6 Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von ctv sind gegenüber ctv innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Einwands. ctv wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
7 Speicherungen von Verkehrsdaten
7.1 Verkehrsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, IP-Adressen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Telekommunikations- und Telemediendienste oder Gateway- und MCU-Dienste dürfen von ctv im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. ctv darf Verkehrsdaten verwenden, soweit es für die Abrechnung von ctv mit anderen Diensteanbietern erforderlich ist. Mit dem Einverständnis des Kunden ist ctv berechtigt, die Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen und Telemediendiensten für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu verwenden.
7.2 ctv behält sich vor, Dritte mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, denen die zur Einziehung nötigen Abrechnungsdaten gem. gesetzlicher Bestimmungen mitgeteilt werden.
8 Sicherheitsleistungen
8.1 ctv ist berechtigt, die Annahme des Kundenauftrags von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Auch nach Vertragsbeginn kann ctv nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze eine Sicherheitsleistung vom Kunden fordern.
8.2 Die Sicherheit ist in Geld an ctv zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach dem zukünftig durchschnittlich zu erwartenden monatlichen Entgeltaufkommen des Kunden.
8.3 Übersteigt der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag die geleistete Sicherheit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten um mindestens 20 %, so kann ctv eine Erhöhung der Sicherheitsleistung auf den durchschnittlichen Rechnungsbetrag dieses Zeitraums verlangen. Entsprechend kann der Kunde die Reduzierung der Sicherheitsleistung verlangen, wenn der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten um 20 % unter der gewährten Sicherheit liegt. Die Sicherheit wird bei Wegfall der Voraussetzungen für ihre Erbringung unverzüglich zurückgewährt, spätestens jedoch – sofern keine Ansprüche gegen den Kunden mehr bestehen – unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
8.4 ctv ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden aus der Sicherheit zu befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit auf den Ursprungsbetrag aufzufüllen.
9 Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat ctv jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich mitzuteilen.
9.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, sämtliche von ctv bereitgestellte Hard- und Software innerhalb von drei Werktagen in einwandfreiem Zustand und in ordnungsgemäßer Verpackung auf seine Kosten an ctv zurückzusenden.
9.4 Im Falle einer vom Kunden gewünschten Änderung der technischen Ausstattung, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von ctv bereitgestellte Hard- und Software innerhalb von drei Werktagen in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten an ctv zurückzusenden.
10 Sperrung des Kunden
10.1 ctv kann den Kunden sperren, z.B. durch Sperrung der Leitungen, Abbau von Hardware oder sonstigen Installationen oder durch Abtransport.
10.2 ctv ist berechtigt, eine Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,- Euro in Verzug ist, eine ggf. geleistete Sicherheit verbraucht ist und ctv die Sperrung mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen hingewiesen hat. Die Kosten dieser Sperrung und des Wiederanschlusses gehen dann zulasten des Kunden, wenn der Kunde die Sperrung zu vertreten hat. Im Übrigen gilt § 45 k TKG.
10.3 Eine Sperrung sämtlicher Anschlüsse aus der Geschäftsverbindung kann von ctv auch ohne Ankündigung bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen oder dem Verbot der nachstehenden Ziffern 12, 14 oder 16 widersprechenden Nutzung vorgenommen werden.
10.4 Erlangt ctv nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von Tatsachen, die zu berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben – insbesondere Zahlungsverzug des Kunden – ist ctv ebenfalls berechtigt, Anschlüsse bis zur Klärung dieser Zweifel zu sperren.